B197 - Dank neuer Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum Führerschein!

Dein Automatik-Vorteil Klasse B197

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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Autofahren während der EM

15.06.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die beginnende EM bringt Massen in Bewegung. Auch abseits der Stadien feiern Fußballfans ausgelassen auf den Straßen – und stellen Verkehrsteilnehmer vor außergewöhnliche Herausforderungen. Mit der Europameisterschaft im eigenen Land steht Deutschland ein besonderes Sportereignis bevor. Während Fußball-Deutschland auf ein zweites Sommermärchen hofft, strömen Fans aus ganz Europa in die Gastgeberstädte, um ihre Mannschaften zu unterstützen. Die während der Turnierwochen gesteigerte Mobilität wird somit nicht nur für die heimische Infrastruktur zum Belastungstest, auch Autofahrer müssen – ungeachtet ihrer persönlichen Anteilnahme – ihr Verkehrsverhalten anpassen. So feiern Fans sportliche Erfolge nicht nur im Stadion oder vor dem Fernseher, sondern nach Spielende dann auch auf den Straßen und im eigenen Auto. „Im Freudentaumel gerät das Thema Verkehrssicherheit für so manchen euphorisierten Fußballfan durchaus in Vergessenheit“, sagt Michael Lehmann von der Fahrschule Lehmann in Dresden. „Vor allem nach entscheidenden Spielen müssen Sie deshalb vor allem im Innenstadtbereich nicht nur mit anhaltenden Beeinträchtigungen rechnen, sondern auch mit unberechenbarem Verhalten.“ Spätestens seit der WM 2006 sind Autokorsos Begleiterscheinungen großer Turniere. Doch sind die motorisierten Fan-Kolonnen verkehrsrechtlich eigentlich erlaubt? „Grundsätzlich ist das unnötige Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung verboten, wenn dadurch Andere belästigt werden“, erklärt Michael Lehmann. „Bei sportlichen Großereignissen wird diese Regelung aber mit größtmöglicher Kulanz ausgelegt. Dennoch sollten Sie die Toleranzgrenze nicht überstrapazieren, selbstverständlich müssen sich auch Mitfahrer im Autokorso an die Verkehrsregeln halten. Dies gilt auch für den Einsatz der Hupe, dieser ist ausschließlich für das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen vorgesehen.“ Das Geschehen auf der Straße verfolgen zahlreiche weitere Anhänger und Schaulustige vom Straßenrand. #userInhaber rät deshalb auch Unbeteiligten, Fahrten entlang der Fan-Meilen nach wichtigen Partien nach Möglichkeit zu vermeiden. „Berauscht nicht nur vom Spielverlauf lassen sich feiernde Menschen im Siegestaumel immer wieder zu riskanten Manövern hinreißen. Passieren Sie größere Personengruppen deshalb bitte nur mit erhöhter Aufmerksamkeit und reduzierter Geschwindigkeit.“ Eine in der Regel weniger sicherheitsrelevante Ausdrucksform der Unterstützung sind Fan-Artikel für Autos. Doch auch wer mit dem eigenen Fahrzeug Flagge zeigen will, sollte einiges beachten: „Stoff-Überzieher, Fahnen und Aufkleber und Transparente sind völlig unproblematisch, solange die Deko nicht zu einer Sichteinschränkung des Fahrers führt und Lichtanlagen und Kennzeichen nicht verdeckt werden“, sagt Michael Lehmann. Weitere Hinweise zum Thema gibt Michael Lehmann jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl +49 351 8485372 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Lehmann, Wüllnerstrasse 39, 01139 Dresden.

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Sommerreifen: Warum sich der frühzeitige Wechsel lohnt

20.04.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Für die meisten Autofahrer sind die steigenden Temperaturen Vorboten des obligatorischen Reifenwechsels. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Winter- gegen Sommerreifen einzutauschen? In Deutschland ist die Winterreifenpflicht seit 2010 saisonal bedingt und somit gesetzlich nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Entscheidend sind laut Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a) ausschließlich die konkreten Witterungsverhältnisse und die daraus resultierende Fahrbahnbeschaffenheit. Doch auch unabhängig der Gesetzeslage empfiehlt sich der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen und umgekehrt. „Sommer- und Winterreifen sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, des Profils und des Materials so beschaffen, um den jahreszeitspezifischen Anforderungen gerecht zu werden“, weiß #userInhaber# von der #userName#. „Der regelmäßige Wechsel wirkt sich nicht nur unmittelbar positiv auf das Fahrverhalten aus, sondern erhöht bei angemessener Lagerung und Pflege auch die Haltbarkeit der Pneus.“ Doch wann ist der geeignete Zeitpunkt, um den Reifenwechsel vorzunehmen? „Wenn Sie sich an der im Volksmund weit verbreiteten Faustformel ‚von O(ktober) bis O(stern)‘ orientieren, machen Sie in aller Regel nichts falsch“, rät #userInhaber#. „Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, die Temperaturentwicklung im Auge zu behalten und den Reifenwechsel besser früher als später in Angriff zu nehmen.“ Wer nicht selbst Hand anlegen und die fachgerechte Montage lieber in der Werkstatt vornehmen lassen möchte, sollte sich frühzeitig um einen entsprechenden Termin bemühen. „Eine jährliche Erinnerung im Kalender oder Handy hilft, zeitlichen, aber auch materiellen Engpässen vorzubeugen, die saisonbedingt mit dem regelmäßigen Ansturm auf die Werkstätten einhergehen“, empfiehlt #userInhaber#. Die abmontierten Reifen sollten anschließend an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort eingelagert werden. Zu viel Wärme, Licht oder Feuchtigkeit führen zu einer vorschnellen Alterung der Gummimischung und zu spröden Reifen. „Wer über keine geeignete Lagermöglichkeit verfügt, kann die Reifen gegen einen in der Regel geringen Aufpreis auch gleich in der Werkstatt lagern“, so #userInhaber#. „In diesem Fall sparen Sie sich den Transport und können bei Bedarf auch weitere Serviceleistungen, wie eine Qualitätsprüfung der Reifen, in Anspruch nehmen“. Selbstverständlich lässt sich der Reifenwechsel auch eigenhändig in der eigenen Garage vornehmen. #userInhaber# rät hierzu aber nur bei ausreichend vorhandenem Sachverstand und geeignetem Werkzeug. „Die Bereifung des Fahrzeugs ist nun mal auch ein Sicherheitsfaktor. Selbst Hand anlegen sollte deshalb nur, wer die fachgerechte Montage beherrscht und gewährleisten kann.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Richtig Parken: So vermeiden Sie Strafzettel

15.03.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Falschparken gehört zu den häufigsten Verkehrswidrigkeiten. Für kein anderes Vergehen werden Autofahrer in Deutschland öfter zur Kasse gebeten. Dabei lassen sich Bußgelder und Knöllchen durch die Beachtung weniger Grundsätze leicht vermeiden. Eine kürzlich erschienene Dokumentation von Spiegel TV sorgt aktuell in den sozialen Medien für Furore. Der darin porträtierte Niclas M. hat als selbsternannter „Anzeigen-Hauptmeister“ Verkehrssündern den Kampf angesagt: Mehr als 4.000 Verstöße hat er den Behörden bereits angezeigt. Besonders im Fadenkreuz des jungen Hilfssheriffs: Falschparker. Allem Spott zum Trotz weiß der Anzeigen-Hauptmeister das Recht auf seiner Seite: Über 1.300 unterschiedliche Tatbestände rund ums Falschparken umfasst der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung. Das Strafmaß reicht dabei von 10 bis 110 Euro Verwarngeld, in besonders schweren Fällen drohen auch Punkte in Flensburg. Um Strafzettel zuverlässig zu vermeiden, braucht es dennoch keine ausgeprägten juristischen Kenntnisse: „Für verkehrskonformes Parken müssen Sie lediglich einige Grundsätze beachten“, erklärt #userInhaber#. „Wenn Sie stets möglichst platzsparend und am rechten Fahrbahnrand parken, nach entsprechenden Verkehrszeichen und Markierungen Ausschau halten und eine Parkscheibe mitführen, ist schon viel erreicht.“ Doch auch ungeachtet ausgewiesener Park- und Halteverbote sind bestimmte Abschnitte grundsätzlich Tabu. Hierzu zählen etwa Kreuzungen und Einmündungen, Ein- und Ausfahrten vor Grundstücken, aber auch Bordsteinabsenkungen und Verkehrszeichen wie das Andreaskreuz, die von abgestellten Fahrzeugen nicht verdeckt werden dürfen. „Vermeiden Sie grundsätzlich Parken in der unmittelbaren Nähe zu unüberschaubare Verkehrssituationen“, rät #userInhaber#. Ebenfalls strengstens untersagt und mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet wird das Parken in zweiter Reihe, d.h. neben anderen Fahrzeugen auf dem rechten Fahrbahnrand oder Seitenstreifen. „Auch wenn die Parkplatzsuche im Stadtverkehr zuweilen viel Zeit und Nerven kostet: Fahren Sie lieber einmal mehr um den Block, als zu riskieren, abgeschleppt zu werden“, resümiert #userInhaber#. Schließlich bekommen die Ordnungshüter auf der Jagd nach Falschparkern mittlerweile tatkräftige Unterstützung aus der Zivilbevölkerung, wie wir spätestens seit dem Anzeigen-Hauptmeister wissen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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